Ich suche einen Ausbildungsplatz
Hier findest du Infos zur Suche nach Ausbildungsplätzen, zum Bewerben, zur Finanzierung und zum Ausbildungsstart.
Ausbildungsplätze
Suche nach freien Ausbildungsplätzen
Wir suchen gemeinsam mit dir nach freien Ausbildungsstellen für dich.
Du willst dich selbst auf die Suche machen? Dann guck mal hier:
- jobbörse der Bundesagentur für Arbeit
- Lehrstellenradar der Handwerkskammern
- Lehrstellenbörse der Industrie- und Handelskammern
Bewerben
Traumjob gefunden? Dann auf zur Bewerbung!
Worauf du bei deiner Bewerbung achten solltest:
Rechtschreibung! Lass lieber jemanden Korrekturlesen - sicher ist sicher.
Eine Bewerbung für alle? Geht gar nicht! Daher:
Informiere dich über das Unternehmen und schreib in deine Bewerbung, warum DU zu ihnen passt.
Nimm dir Zeit. Deine Bewerbung ist der erste Eindruck, den ein Unternehmen von dir bekommt.
Kein Plan, wie du deine Bewerbung anfangen sollst? Schau dir Vorlagen im Netz an.
Du möchtest deine Bewerbungsunterlagen checken lassen? Melde dich bei uns, wir helfen dir gern weiter.
Informationen zu den meisten schulischen Ausbildungen in Dithmarschen findest du auf der Seite des BBZ Dithmarschen.
Adressen zu weiteren schulischen Ausbildungen erfährst du direkt bei uns in der Beratung! Mach einen Termin!
Fördermöglichkeiten
Fördermöglichkeiten in der Ausbildungsphase
Es gibt Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten, die dich in der Ausbildungsphase unterstützen.
Ziel:
Programm zur Sicherung des Ausbildungserfolges
Zielgruppe:
Auszubildende, die ihr Ausbildungsziel wegen Schwierigkeiten in der Berufsschule eventuell nicht erreichen
Voraussetzungen:
Die Jugendlichen werden in einer abH-Maßnahme drei bis acht Stunden pro Woche bei einem Bildungsträger unterstützt durch:
- Hilfestellung beim Erlernen von Fachtheorie und -praxis
- ergänzenden Unterricht zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten
- sozialpädagogische Begleitung
Förderhöhe:
Agentur für Arbeit rechnet die Kosten direkt mit dem Bildungsträger ab
Besonderheiten:
- abH kann auch in Anspruch genommen werden, wenn die Jugendlichen Probleme während einer Einstiegsqualifizierung haben
- Agentur für Arbeit übernimmt die Kosten
Antragsstellung:
- bei der Berufsberatung der örtlichen Arbeitsagentur
- durch die Jugendlichen oder den Betrieb, falls dieser den Erfolg der Ausbildung gefährdet sieht
Ziel:
Finanzielle Unterstützung zusätzlich zur Ausbildungsvergütung
Zielgruppe:
- Auszubildende, die während der Ausbildung nicht mehr bei ihren Eltern wohnen
- Auszubildende, die vor Ausbildungsbeginn schon in einer eigenen Wohnung lebten
- Jugendliche mit Behinderung, die bei ihren Eltern wohnen
Voraussetzungen:
- BAB wird nur bei Erstausbildung in einem staatlich anerkannten dualen Ausbildungsberuf bewilligt
- ausschlaggebend für eine Bewilligung ist die Höhe der Ausbildungsvergütung und das Einkommen der Eltern; bei Verheirateten das Einkommen der Ehepartnerin oder des Ehepartners
- zusätzlich gibt es ggf. einen Wohngeldzuschuss der Jobcenter (ARGEn) oder Optionskommunen
Förderhöhe:
- Höhe wird individuell festgelegt; Kosten wie beispielsweise Miete, Fahrgeld oder Kinderbetreuung fließen mit in die Berechnung ein
- BAB muss nicht zurückgezahlt werden
Besonderheiten:
BAB deckt die Kosten für Lebensunterhalt, Fahrgeld und Arbeitskleidung während einer dualen Ausbildung ab
Weitere Informationen hier
Der Staat unterstützt die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern sowie von Studenten und versucht, durch das Berufsausbildungsfördergesetz (BAföG) Chancengleichheit herzustellen. Das elternabhängige neue Bafög richtet sich an junge Menschen in der Erstausbildung, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dieses BAföG wird als Vollzuschuss gezahlt, es muss also nicht zurückgezahlt werden. Sie können die BAföG-Ausbildungsförderung beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- bzw. Kreisverwaltung beantragen.
Umfangreiche Informationen wie Telefonnummern, Adressen und Internetseiten der einzelnen Ämter finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: BAföG - Alles auf einen Blick, BAföG-Hotline (gebührenfrei): 0800-2236341,
Ansprechperson in Dithmarschen:
Kathrin Holler
0481 - 97 1501
kathrin.holler@dithmarschen.de
Zur Unterstützung von jungen Menschen in fortgeschrittenen Ausbildungs- und Studienphasen wird im Rahmen des Bildungskreditprogramms ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit zur Ausbildungsfinanzierung angeboten. Er steht neben oder zusätzlich zu Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Thema Bildungskredit erhalten Sie unter www.bildungskredit.de
Aus dem Vermittlungsbudget werden Arbeitsuchende bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung (d. h., es werden Beiträge in die Arbeitslosenversicherung entrichtet) gefördert, soweit das notwendig ist.
Das Vermittlungsbudget soll die Anbahnung und Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Std. wöchentlich sowie eines beruflichen Ausbildungsverhältnisses bei einem Arbeitgeber unterstützen. Die Förderung einer Beschäftigungsaufnahme im Ausland ist nur für EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz möglich.
Aus dem Vermittlungsbudget können Ausbildungssuchende sowie von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende und Arbeitslose gefördert werden, wenn dieses für die berufliche Eingliederung erforderlich ist.
Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten, soweit der Arbeitgeber oder Dritte gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird.
Zu diesen Leistungen gehören:
- Bewerbungskosten
- Mobilitätskosten
- Kosten für Arbeitsmittel
- Kosten für Nachweise
- Kosten zur Unterstützung der Persönlichkeit
Auf diese Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Leistungen müssen vor der Arbeitsaufnahme oder dem Eintritt in ein Ausbildungsverhältnis, bzw. vor der Kostenentstehung bei der Agentur für Arbeit oder dem jobcenter beantragt werden.
Ob bzw. in welcher Höhe diese Kosten übernommen werden, wird stets im Rahmen einer individuellen Ermessensentscheidung entschieden.
Budget für Ausbildung
Das Budget für Ausbildung nach §61a SGB IX bietet Menschen mit Behinderungen eine Alternative zur Ausbildung in der Werkstatt. Beim Budget für Ausbildung wird der Arbeitgeber finanziell unterstützt, wenn er Menschen mit Behinderungen ausbildet, da hier oft etwas mehr Unterstützung notwendig ist. Da wir aber gern auch Menschen mit Behinderungen ermutigen möchten eine Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt, also nicht in einer Werkstatt, zu machen, gibt es das Budget für Ausbildung.
Dafür zuständig ist die Reha-Beratung der Agentur für Arbeit.
Infos gibt es aber auch z.B. beim Kreis Dithmarschen im Fachdienst Soziale Teilhabe.
Ihr möchtet mehr darüber wissen? Meldet euch gern bei uns, wir leiten eure Anfrage direkt den Kolleg*innen weiter und die melden sich bei euch!
Ausbildungsstart
Tipps zum Start in die Ausbildung
Du hast einen Ausbildungsplatz gefunden? Herzlichen Glückwunsch!
Hier sind noch ein paar Tipps zum Ausbildungsstart:
Lies dir deinen Ausbildungsvertrag noch einmal gut durch, bevor du ihn unterschreibst:
- Sind Ausbildungsbeginn und Ausbildungsdauer richtig eingetragen?
- Ist die Dauer der Probezeit angegeben?
- Ist die Höhe deines monatlichen Lohnes festgelegt?
- Ist die Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit genannt?
- Findet sich ein Hinweis auf einen Tarifvertrag und was steht in diesem Tarifvertrag?
- Ist der Urlaub korrekt eingetragen?
- Sind Informationen zur Kündigung enthalten?
- Sind dir alle Punkte des Vertrages klar?
- Ist der Vertrag unterschrieben und von der zuständigen Stelle abgestempelt?
- Wenn du noch keine 18 bist, müssen deine Erziehungsberechtigten auch unterschreiben!
Bevor es richtig losgehen kann, braucht dein Betrieb noch einige Unterlagen:
> Nachweis zur Krankenversicherung
> Steueridentifikationsnummer
> Sozialversicherungsausweis
> Bestätigung zur Erstuntersuchung vom Arzt
> Führungszeugnis (nicht immer)
Informiere dich über deine Rechte und Pflichten als Azubi. Auch dein Ausbildungsbetrieb hat Rechte und Verpflichtungen.
Weitere Infos findest du auf planet-berufe.de.
Eine betriebliche Ausbildung beginnt in der Regel mit einer Probezeit von vier Monaten. Während der Probezeit können Azubi und Ausbilder jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.
Das gibt dir die Möglichkeit zu überprüfen, ob die Ausbildung zu dir passt.
Andererseits möchte aber auch dein Ausbildungsbetrieb gezeigt bekommen, dass du bei ihnen mitarbeiten willst und kannst.
Mehr Infos zu diesem Thema findest du hier.
Viele Auszubildende haben während der Lehre Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). BAB ist ein staatlicher Zuschuss, die du nicht zurückzahlen musst.
Du kannst BAB beantragen, wenn du nicht mehr zu Hause wohnst (Bei minderjährigen Azubis muss für den Auszug ein wichtiger Grund vorliegen, z.B. eine weit entfernte Lehrstelle).
Deinen Antrag muss du bei deiner Agentur für Arbeit stellen.
Ob du Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe hast, kannst du dir im BAB-Rechner der Arbeitsagentur online ausrechnen lassen!
- Krankenversicherung wählen
Bis zum Ausbildungsbeginn solltest du dich für eine Krankenkasse entscheiden, wenn du vorher noch nicht selbstständig versichert warst.
Seit der Gesundheitsreform 2009 kann man zwischen verschiedenen Tarifen wählen. Ein Vergleich der verschiedenen Krankenkasse und Wahltarife lohnt sich also. Für dich könnten zum Beispiel Bonustarife interessant sein, bei denen gesundheitsbewusstes Verhalten (mit Geld oder Prämien) belohnt wird. - Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist enorm wichtig. In der Regel kann man sie nur abschließen, solange man jung und gesund ist. Deshalb empfehlen Experten den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung schon für Schüler und Azubis. Du solltest dich also zu Beginn der Ausbildung damit befassen. - Haftpflichtversicherung checken
In der Regel sind Auszubildende während der Lehre über ihre Eltern haftpflichtversichert. Frag einfach deine Eltern. Falls du bereits deine zweite Ausbildung machst, gilt diese Regelung nicht mehr. Du solltest dich dann unbedingt um eine eigene Haftpflichtversicherung kümmern. Die Haftpflichtversicherung kommt für alle Schäden auf, die du bei anderen verursachst und kostet rund 30-50 Euro im Jahr.
Egal ob Ärger mit dem Chef oder Schwierigkeiten in der Berufsschule - sollten während deiner Ausbildungszeit Probleme auftreten, kannst du dich jederzeit an die Jugendberufsagentur wenden. Hier sitzen Berufsberater*innen, Ausbildungslotsen, Integrationsfachkräfte und Sozialarbeiter zusammen und finden mit dir gemeinsam den richtigen Weg die Situation zu lösen.
Keinen Platz bekommen
Oft beworben ohne Erfolg?
In jedem Fall solltest du spätestens jetzt mit uns Kontakt aufnehmen. Unsere Mitarbeiter*innen und Mitarbeiter* können dir gezielt weiterhelfen. So klappt es vielleicht doch noch mit dem Traumjob!
Hier noch ein paar weitere Tipps
Falls du keine Ausbildungsstelle mehr findest, gibt es verschiedene Möglichkeiten, trotzdem das Beste aus der Situation zu machen.
- Option 1
Du machst einen höheren Schulabschluss.
Mehr dazu findest du unter dem Punkt Orientieren. - Option 2
Du nutzt die Zeit in der „Warteschleife“, um deine Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu verbessern, indem du an deiner Ausbildungsreife arbeitest, z.B. über eine Einstiegsqualifizierung, ein Freiwilliges Jahr oder eine Berufsvorbereitende Maßnahme. Kontaktiere uns einfach.
Wichtig: Wenn du noch nicht 18 bist und zum Ende der Ferien keinen Ausbildungs- oder Schulplatz hast, bist du noch berufsschulpflichtig. Du musst dich beim BBZ Dithmarschen melden. Die Mitarbeiter helfen dir dann gerne bei deiner Zukunftsplanung.